slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Ehelichkeit
(recht.zivil.materiell.familie.abstammung)
    

Von Ehelichkeit spricht man grundsätzlich bei einem Kind, wenn es nach der Eheschließung geboren wurde.

Die Ehelichkeit ist nur im Rahmen der elterlichen Sorge von Bedeutung, da bei unehelichen Kindern eine Anerkennung der Sorge (Sorgeerklärung) durch den Vater notwendig ist (§ 1626a BGB).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: