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ebay, Bewertung
(it.recht.onlineauktionen)
    

Kommt es bei ebay-Bewertungen zu Streitigkeiten, müssen die Gerichte entscheiden.

Als zulässig wurden beurteilt:

  • "Bei Reklamation nur unverschämte Antwort, nie wieder", AG Dannenberg Urteil vom 13.12.2005, Az. 31 C 452/05 (I)
  • "Nie wieder! So was habe ich bei 500 Punkten nicht erwartet!! Rate ab!!", bei unkulantem Verhalten des Verkäufers bei Rückabwicklung, AG Koblenz Urteil vom 02.04.2004, Az. 142 C 330/04
  • "Beschwerde: statt der in der Werbung vorgegaukelten 750 mg T. nur 400 mg", wenn tatsächlich Differenz in dieser Höhe besteht (Landgericht Düsseldorf, AZ: 12 0 6/04, Urteil vom 18.02.2004).

Als unzulässig wurden beurteilt:

  • "Nimmt nicht ab", wenn die Käuferin innerhalb der Widerspruchsfrist vom Vertrag zurückgetreten ist und die Ware zurückgesandt hat, OLG Oldenburg v. 3.4.2006 (Az. 13 U 71/05).
  • "Qualität minderwertig", (zu pauschal) AG Dannenberg Urteil vom 13.12.2005 - 31 C 452/05 (I), MMR 2006, 567
  • "Bietet, nimmt nicht ab", wenn der Käufer Mängel rügt, und der Verkäufer sich auf Rückabwicklung einlässt, OLG Oldenburg Urteil vom 3.4.2006 - 13 U 71/05, MMR 2006, 556.
  • "Also ich und ein Freund würden hier ganz bestimmt nichts mehr kaufen, sorry!!", wenn sachlich nicht gerechtfertigt, AG Erlangen, Urteil vom 26.05.2004 - 1 C 457/04 u. Landgericht Nürnberg-Fürth v. 08.06.2005, Az: 3 S 6387/04.

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