slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Devianz
(recht.allgemein)
    

Mit Devianz (= franz. abweichen), werden in Soziologie und Psychologie abweichendes Verhalten bezeichnet.

"Man müsste ihnen nur mal nachhaltig vermitteln, dass sie sich mit ihrer intellektuellen und sozialen Devianz außerhalb des Konsenses einer zivilisierten Gesellschaft stellen – so, wie man dies bei rechtsextremen Musikgruppen ja richtigerweise auch tut." (https://www.saarbruecker-zeitung.de/kann-diesen-preis-nicht-befuerworten_aid-17769761)

Es kann auch im Sinne von körperlichem Andersein gebraucht werden:

"Ich erinnere mich an Reden von Härte (...), an schwule Bedürfnisse, die mich zutiefst verunsicherten, an Scham und Sich-Verstecken wegen einer körperlichen Devianz." (Die ZEIT 16/2018 S. 60)

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: