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Defensivnotstand/aggressiver Notstand
(recht.straf.at.notstand)
    

Von einem Defensivnotstand spricht man, wenn der Verteidigende in die Güterspähre des Angreifers eingreift (A reisst eine Latte vom Zaun des B um sich gegen dessen Hund zu wehren). Von einem aggressiven Notstand wenn der Verteidigende zur Abwehr in die Gütersphäre eines unbeteiligten Dritten eingreift (Beispiel: A reisst zur Verteidigung vor dem Hund des B eine Latte von dem Zaun des C).

Eine aggressive Notwehr gibt es nicht. Die Notwehr darf sich immer nur gegen den Angreifer richten.

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