slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
chronische Krankheiten § 21 SGB II
(recht.oeffentlich)
    

Folgende Krankheiten können nach den "Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge für die Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe" im Rahmen von SGB II (Hartz IV) als zu einer Bedarferhöhung führen u.a.:

  1. Niereninsuffizienz mit eiweißdefinierter Kost
  2. Niereninsuffizienz mit Dialysediät
  3. Zöliakie (Glutenunverträglichkeit)
  4. Sprue

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: