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Bundesbehörde
(recht.oeffentlich.staat)
    

Als Bundesbehörde werden die Behörden der Bundesverwaltung bezeichnet, die vom Bund als Körperschaft getragen werden.

Die Bundesbehörden sind gegliedert in:

  • oberste Bundesbehörden (u.a. Bundesfinanzministerium, Bundeskanzleramt etc.)
  • Bundesmittelbehörden (u.a. Bundesfinanzdirektionen)
  • Bundesunterbehörden (u.a. Bundesfinanzverwaltung

Daneben gibt es noch die Bundesoberbehörden, die einer obersten Bundesbehörde unterstellt sind, aber über keinen Verwaltungsunterbau (Mittel- und Unterbehörden) verfügen (z.B. das Bundesverwaltungsamt).

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