slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Bürgerinitiative
(recht.oeffentlich.staat)
    

Als Bürgerinitiative wird ein in der Regel nicht verfasster Zusammenschluss von Bürgern bezeichnet, die es sich zum Ziel gesetzt haben eine bestimmte politische Entscheidung zu erreichen.

Beispiel: Das zuständige Gremium der Stadt C hat rechtmäßig beschlossen, in der vor der Stadt gelegenen Aue eine Müllverbrennungsanlage zu errichten. Da sich dort ein bisher ein Biotop befindet schließen sich mehrere Bürger zu der Bürgerinitiative "grüne Aue" zusammen und versuchen durch Öffentlichkeitsarbeit und Demonstrationen das Stadtparlament dazu zu bringen, den Beschluss zurückzunehmen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: