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Briefkurs/Geldkurs/Taxkurs
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Inhalt
             1. Geld/Brief/Tax in Kursangaben

Von Briefkursen spricht man bei dem Preis, zum dem ein Verkäufer seine Wertpapiere verkaufen will. Von einem Geldkurs bei dem Preis, zu dem ein Käufer bereit ist Wertpapiere zu kaufen.

Beispiel: A will 1.000 Aktien der D-AG verkaufen für 195,- Euro. B 500 will für 190,- Euro kaufen. Dann liegt der Briefkurs bei 195,- und der Geldkurs bei 190,-. Liegen keine anderen Angebote vor, kommt es zu keinem Abschluss.

Aus den vorliegenden Brief- und Geldkursen ermittelt der Makler den Kurs des Wertpapiers. Dabei legt er den Kurs so fest, dass so viele Aufträge wie möglich abgewickelt werden können. Für Detail der Kursfeststellung siehe unter Börsenkurs.

1. Geld/Brief/Tax in Kursangaben

Davon zu unterscheiden sind die Angaben Brief, Geld und Tax auf Kurszetteln.

Hier bedeutet die Angabe Brief, dass zum Zeitpunkt der Kursfeststellung noch offene Verkaufsangebote für den gehandelten Wert vorlagen.

Beispiel: Für die an der Börse gehandelte Aktie des P-Konzerns, liegen 100 Verkaufsangebote über ingesamt 10.000 Aktien vor. Diesem Angebot stehen 70 Kaufangebote für 8.000 Aktien gegenüber. Nach dem alle möglichen Geschäfte getätigt wurden, bleiben Verkaufsangebote für 2.000 Aktien offen.

Die Angabe Geld bedeutet hier, dass zum Zeitpunkt der Kursfeststellung noch offene Kaufangebote für den gehandelten Wert vorlagen.

Von einem Taxkurs spricht man bei einem Börsenkurs, wenn zum Zeitpunkt der Kursfeststellung weder Verkaufs- noch Kaufangebot für den gehandelten vorlagen, so dass der Kurs geschätzt werden musste.

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