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Bona-Fide-Antragsteller
(recht.oeffentlich.verwaltung)
    

Von einem Bona-Fide-Antragsteller spricht man im Visumsrecht bei besonders vertrauenswürdigen Persönlichkeiten, bei denen hinsichtlich Rückkehrbereitschaft, Finanzierung des Aufenthalts und Ausnutzung des Visums zu illegalen Tätigkeiten kein Risiko besteht. Solche Personen genießen Erleichterungen bei der Visumserteilung.

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