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blockchain
(recht.notariat und it.blockchain)
    

Inhalt
             1. Grundbuch

Mit blockchain wird eine Kette von Datensätzen, beliebigen Inhalts, (Blöcken) bezeichnet, die so untereinander verbunden/verkettet sind, dass einer der Datensätzen nicht unbemerkt verändert werden kann. Dadurch kann die blockchain gefahrlos öffentlich zugänglich auf verschiedenen Servern gespeichert werden. Es entfällt eine zentrale Instanz, die die blockchain verwaltet.

Die manipulationssichere Verkettung wird zum dadurch erreicht, dass von jedem Datensatz ein Hash gebildet und im folgenden Datensatz mitgespeichert und wird. D.h. der Hashcode eines Datensatzes beinhaltet immer den Hash des vorangegangenen Datensatzes, so dass bei einer Manipulation alle nachfolgenden Datensätze manipuliert werden müssen.

Um zum anderen dadurch, dass alle Transaktionen in einem Block (= Übertragung von bitcoins) immer von allen (?) Fullnodes geprüft werden (und von einer Mehrheit bestätigt werden müssen) bevor sie als weiter Block an die Chain angefügt werden. D.h. ein Angreifer muss die Mehrheit der Nodes (ca. 15.000 bis 20.000) unter sein Kontrolle bringen.

Die blockchain eignet sich damit insbesondere für die Speicherung von Übertragungsvorgängen/Transaktionen, wie z.B. Überweisungen von Geldbeträgen (siehe bitcoin). Die Daten "items" die in einem Block enthalten sind, können aber grundsätzlich jeden beliebigen Inhalt haben.

Dabei muss die Transaktion mit dem privaten Schlüssel des "Handelnden" signiert werden.

1. Grundbuch

Denkbar ist z.B. dass die zu einem Eigentumswechsels eines Grundstücks führenden Transaktionen als Datensatz in einer öffentlichen blockchain gespeichert werden. Im Gegensatz zum deutschen Grundbuch, das als Realfolium den aktuellen Stand aller Rechte wiedergibt, ergäbe sich bei der blockhain dieser Stand erst aus einem Nachvollzug aller Vorgänge.

Beispiel:

Transaktion 1
Grundstück Gemarkung Neumarkt, Flur 3 Furstück 4
Übertragung auf X2 GmbH
Legitimiert durch Grundbuchamt

Transaktion 2
Grundstück Germarkung Altmarkt Flur 24 Flurstück 1/5
Übertragung auf Z4
Legitimiert durch P

Transaktion 3
Grundstück Gemarkung Neumarkt, Flur 3 Furstück 4
Übertragung auf H1
Legitimiert durch X2 GmbH

Transaktion 4
Grundstück Gemarkung Heuchelbach Flur 8 Flurstück 41/5
Übertragung auf Y
Legitimiert durch P

Transaktion 5
Grundstück Gemarkung Neumarkt, Flur 3 Furstück 4
Übertragung auf Z3 AG
Legitimiert durch H1

Will jetzt U das Grundstück Neumarkt Flur 3 Flurstück 4 erwerben, muss er ermitteln, werden, wem das Grundstück gehört und ob der Erwerb rechtmäßig war. D.h. das verarbeitende System muss alle das Grundstück betreffenden Transaktionen abarbeiten und bei lückenloser Legitimation den aktuellen Eigentümer ausweisen. Das wäre hier die Z1 AG. Sodann könnte die Z1 AG die Übertragung des Grundstücks an U unter Beifügung Ihrer Legitimation an die blockchain übermitteln.

Grundsätzlich wäre auch die Einräumung weiterer Rechte an Grundstücken (Dienstbarkeiten, Hypotheken, Überfahrrechte etc.) durch eine solche Art der Speicherung möglich.

Bei eine direkten Freigabe an Teilnehmer am Grundbuchsystem, könnten diese Teilnehmer sichere, schnelle und kostengünstige Immobilientransaktionen ohne zwischengeschaltete Kontrolle (Notar/Grundbuchamt) durchführen. Mit der Folge, dass der vom Gesetzgeber etablierte Grundgedanke des Schutzes der Teilnehmer vor nicht überlegten Immobilienübertragungen (siehe Formvorschriften) verloren ginge. Es wäre dann, überspitzt gesagt, wieder möglich am Pokertisch unmittelbar Haus- und Hof zu verspielen. Um dieses Ziel zu erreichen ist letztendlich aber keine blockchain, sondern eine Verabschiedung des Gesetzgebers aus dem dem Immobilienwesen und damit eine Vearbschiedung vom Schutzgedanken des BGB erforderlich. Ob das eine revolutionäre Neuerung oder ein Rückschritt wäre, ist eine Frage der Weltanschauung.

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