Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten das Anfangsvermögen übersteigt.
Auf diesen Artikel verweisen: § 5 ErbStG Zugewinngemeinschaft * Zugewinn, Todesfall * § 1372 BGB Zugewinnausgleich in anderen Fällen * § 1371 BGB Zugewinnausgleich im Todesfall