Mit Gesetz vom 6.7.2009 aufgehoben (Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts)
alte Fassung:
Haushaltsgegenstände, die an Stelle von nicht mehr vorhandenen oder wertlos gewordenen Gegenständen angeschafft werden, werden Eigentum des Ehegatten, dem die nicht mehr vorhandenen oder wertlos gewordenen Gegenstände gehört haben.
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