(1) Mit der Übertragung der Forderung geht die Hypothek auf den neuen Gäubiger über.
(2) Die Forderung kann nicht ohne die Hypothek, die Hypothek kann nicht ohne die Forderung übertragen werden.
Auf diesen Artikel verweisen: Hypothek * Hypothek * Akzessorietätsprinzip/akzessorisch * Grundschuld