Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der
Verpflichtete von dem anderen Teile ein schriftliches Zeugnis über das
Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf
die Leistungen und die Führung im Dienste zu erstrecken. Die Erteilung des
Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen.
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