slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
§ 538 BGB Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
(gesetz.bgb.buch-2.abschnitt-8.titel-5.untertitel-1)
<< >>
    

Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Schönheitsreparaturen * abbedingen/abdingen Werbung: