slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
§ 305b BGB Vorrang der Individualabrede
(gesetz.bgb.buch-2.abschnitt-2)
<< >>
    

Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Schriftformklausel * Allgemeine Geschäftsbedingungen, Individualabrede Werbung: