Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.
Auf diesen Artikel verweisen: Bindungsfrist, Immobilienkaufvertrag * Angebot/Antrag und Annahme * Angebot/Antrag und Annahme