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Die Satzung soll Bestimmungen enthalten:
- über den Eintritt und Austritt der Mitglieder,
- darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind,
- über die Bildung des Vorstands,
- über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse.
Anmerkung: Ein Verstoß gegen die Sollvorschrift führt, dazu, dass das Registergericht den Eintrag zurückweisen kann. Weist es nicht zurück und trägt ein, ist die Eintragung wirksam.
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