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Bewährungsaufstieg/Zeitaufstieg
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Mit Bewährungsaufstieg wird die Eingruppierung von Angestellten oder Arbeitern in eine höhere Tarifgruppe bezeichnet, wenn sie sich innerhalb eines bestimmten Zeitraums als ihrer Aufgaben gewachsen gezeigt haben.

Mit Zeitaufstieg wird die Eingruppierung von Angestellten oder Arbeitern in eine höhere Tarifgruppe nach alleinigem Ablauf einer bestimmten Frist bezeichnet.

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