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Betreuungsgericht
(recht.familie)
    

Das betreuungsgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichtes. Es ist zuständig für die Anordnung von gesetzlichen Betreuungen.

Die Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung sind im BGB geregelt. Das Verfahren ist im FamFG geregelt.

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