slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Bestallung
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt und recht.zivil.materiell.familie.sorge.betreuung)
    

Inhalt
             1. öffentliches Recht
             2. Familienrecht

1. öffentliches Recht

Im öffentlichen Recht wurde früher mit Bestallung die Erlaubnis zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen freien Berufes bezeichnet (heute Approbation). Zudem wird mit Bestallung auch die Anstellung eines Beamten bezeichnet.

2. Familienrecht

Im Familienrecht ist Bestallung die Bezeichnung für die Urkunde über die Bestellung zum Vormund (§ 1791 BGB) oder Pfleger (§ 1915 BGB).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: