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Bekanntmachung
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Von Bekanntmachungen spricht man bei Verwaltungsvorschriften die veröffentlicht werden. Bekanntmachungen sind keine Rechtssätze. Daher kann der Bürger aus Bekanntmachungen keine Rechte und Pflichten ableiten.

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