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Bekanntgabefiktion
(recht.öffentlich.verwaltung.at)
    

Mit Bekanntgabefiktion wird die Regelung in § 41 Abs. 2 VwVfG bezeichnet, gemäß der ein Verwaltungsakt (VA) zugunsten des Empfängers am Dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt gilt. Die Fiktion gilt nicht, wenn der VA später zugestellt wurde. Dass dies nicht der Fall ist, muss die Behörde im Zweifelsfall beweisen.

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