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Axiom
(recht.philosophie)
    

Mit Axiom wird ein Grundsatz der Wissenschaft bezeichnet, der nicht durch deduktive Ableitung bewiesen werden kann, der aber auch nicht beweisbedürftig ist, da er aus sich selbst heraus überzeugt.

Beispiel: Der Satz vom Widerspruch, demgemäß von zwei einander widersprechenden Sätzen nur einer richtig sein kann.

Im Recht kann man die Gesetze als Axiome betrachten, da ihr Inhalt weder beweisbedürftig noch dem Beweis zugänglich ist. Allerdings liegt der Geltungsgrund der Gesetze außerhalb nicht ihnen selbst, sondern in der zugrundeliegenden normativen Entscheidung des Gesetzgebers.

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