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Atlantik-Charta
(recht.voelker.vertrag und recht.allgemein.politik.aussen)
    

Mit Atlantik-Charta wird die am 14.8.1941 von Churchill (Großbritannien) und Roosevelt (USA) auf dem Kriegsschiff Potomac im Nordatlantik abgegebene Erklärung über die Friedensziele nach dem 2. Weltkrieg bezeichnet. Sie untersagte den Abschluss eines Einzelfriedens und etablierte als Ziele u.a. das Selbstbestimmungsrecht der Völker, einen Verzicht auf die Anwendung von Gewalt im Völkerleben und die freie Entfaltung der Weltwirtschaft. Damit war sie eine Vorläuferin der UN-Charta. Deutschland wurde von der Inanspruchnahme dieser Grundsätze ausdrücklich ausgeschlossen.

Am 1.1.1942 schlossen sich die Sowjetunion und China und später weitere Länder der Erklärung an. Sie bildete die Grundlage der Vereinten Nationen und wird daher auch als ihre Geburtsurkunde bezeichnet (Schöllgen, Außenpolitik, S. 129).

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