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Arbeitsvermittlung
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.sozial)
    

Mit Arbeitsvermittlung wird die Tätigkeit bezeichnet, deren Ziel die Vermittlung von Arbeitslosen und Arbeitssuchenden in ein neues Beschäftigungsverhältnis ist. Früher gab es ein staatliches Monopol für die Arbeitsvermittlung, dass bei der Bundesanstalt für Arbeit lag. Mit den sog. Hartz-Reformen wurde das Monopol aufgehoben und auch die private Arbeitsvermittlung zugelassen.

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