Warning: Undefined variable $ln in /var/www/vhosts/lexexakt.de/include2/sprachsteuerung.php4 on line 2

Warning: Undefined variable $cookies in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284

Warning: Undefined array key "cookie" in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung

Warning: Undefined variable $modus in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 344
Artikel Diskussion (0)
Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Mit Arbeitsplatzschutzgesetz wird das Gesetz bezeichnet, dass die Wirkung der Ableistung des Grundwehr- oder Ersatzdienstes auf das Arbeitsverhältnis des Einberufenen regelt. Es ordnet an, dass das Arbeitsverhältnis ruht (§ 1 ArbPlSchG) und der einberufene Arbeitnehmer nach Beendigung der Dienstzeit an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Zudem ordnet das ArbPlSchG für die Zeit zwischen Zugang des Einberufungsbescheids bis zum Ende des Dienstes ein absolutes Kündigungsverbot an. Darüber hinaus darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus zu keinem anderen Zeitpunkt aus Anlass des Dienstes kündigen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: