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Arbeitspapiere
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Als Arbeitspapiere werden die Lohnsteuerkarte, Versicherungskarten und die Arbeitsbescheinigung bezeichnet. Sie sind nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer zu übergeben.

Der Arbeitgeber hat kein Zurückbehaltungsrecht an Arbeitspapieren.

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