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Arbeitnehmer, im Sinne des EU-Gemeinschaftsrechts
(recht.eu)
    

Arbeitnehmer im Sinne des Gemeinschaftsrechts ist, wer eine unselbständige Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis ausübt. D.h. jeder, der für einen Anderen weisungsgebunden Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung vergütet wird (EuGH, Slg. 1986, 2121, 2144 Lawrie-Blum).

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