slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
animus auctoris/animus socii
(recht.allgemein.latein und recht.straf.at.tut)
    

Mit animus auctoris wird im Strafrecht der Wille Täter zu sein bezeichnet. Mit animus socii dazu im Gegensatz der Wille Gehilfe zu sein bezeichnet. Anhand dieses Willens hat ursprünglich das Reichsgericht zwischen Täter und Gehilfen abgegrenzt. Der BGH hat diese Rechtsprechung mit Änderungen übernommen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: