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Alleinstellungswerbung/Spitzenstellungwerbung
(recht.zivil.materiell.sonder.wettbewerb)
    

Von Alleinstellungswerbung (= Spitzenstellungswerbung) spricht man, wenn ein Werbender für sein Produkt oder Unternehmen eine Einzigartigkeit gegenüber den Produkten oder Unternehmen der Mitbewerber in Anspruch nimmt.

Die Alleinstellungswerbung ist gemäß §§ 3, 5 UWG nur zulässig, wenn das Verständnis dass sie bei den adressierten Verkehrskreisen weckt, mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmt. Bei einer Spitzenstellungswerbung erwartet der Verkehr, dass der Werbende einen einen deutlichen Vorsprung vorzuweisen hat und dieser Vorsprung Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit bietet (BGH GRUR 2004, 786, 788 –"Größter Online-Dienst").

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