Datei: plaedoyer wird geändert
Im Strafprozess wird mit Plädoyer der Schlussvortrag des Anwalts oder Staatsanwalts bezeichnet, der den Sachverhalt zusammenfasst, rechtlich würdigt und mit einem Antrag an das Gericht abschließt.
Hohes Gericht!
Herr Richter.
Nach dem Abschluss der Beweisaufnahme stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar (...) Nach dem glaubhaften Geständnis steht folgender Sachverhalt fest, der Angeklagte betrat am 7.10. das Lokal und schlug dort den Zeugen mit einem gezielten Faustschlag nieder.
Nach dem Abschluss der Beweisaufnahme stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar (...)
Nach dem glaubhaften Geständnis steht folgender Sachverhalt fest, der Angeklagte betrat am 7.10. das Lokal und schlug dort den Zeugen mit einem gezielten Faustschlag nieder.
Damit hat sich der Angeklagte gemäß § 223 StGB einer Körperverletzung schuldig gemacht.
Aus § 223 StGB ergibt sich ein Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
Für den Angeklagten sprechen: Bisher keine Vorstrafen, nur bedingter Vorsatz, sein Nachtatverhalten, sein Geständnis.
Gegen den Angeklagten sprechen seine (ggf.: einschlägigen) Vorstrafen, seine Uneinsichtigkeit (schwierig wenn der Angeklagte die Tat bestreitet), die Schwere der Tatfolgen
Daher beantrage ich, den Angeklagten zu 8 Monaten auf Bewährung zu verurteilen.