Datei: gesetzgegenunlauterenwettbewerb wird geändert
Das UWG enthält Regeln, die den Wettbewerb vor unlauteren Maßnahmen schützen sollen.
Mit der letzten Änderung im Frühjahr 2004 ist zusätzlich zur Generalklausel des § 1 UWG ein spezielles Verbote von Spam und Cold-Calls in § 7 UWG hinzukommen.