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Datei: famfg0312 wird geändert
Kode:
Datei:
gesetz.famfg.buch-3.abschnitt-1
§ 312 FamFG Unterbringungssachen
Unterbringungssachen sind Verfahren, die
die Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung eines Betreuten (
§ 1906
Abs. 1 bis 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder einer Person, die einen Dritten zu ihrer freiheitsentziehenden Unterbringung bevollmächtigt hat (§ 1906 Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs),
die Genehmigung einer freiheitsentziehenden Maßnahme nach
§ 1906
Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder
eine freiheitsentziehende Unterbringung eines Volljährigen nach den Landesgesetzen über die Unterbringung psychisch Kranker
betreffen.