Begriff
Als Entgeltpunkt wird in der gesetzlichen Rentensversicherung die Rechengröße bezeichnet, mit der die Rentenhöhe ermittelt wird.
Entstehen
Dabei werden zunächst jedem Versicherten jedes Jahr das er einzahlt, Entgeltpunkte gutgeschrieben. Die Höhe der Gutschrift richtet sich nach dem Verhältnis der gezahlten Rentenversicherungsbeiträgen zu dem Betrag der aufgrund eines durchschnittlichen Jahresbruttoeinkommens zu zahlen wäre. D.h. wer wie der Durchschnitt zahlt erhält einen Rentenpunkt, wer weniger zahlt entsprechend weniger, wer mehr zahlt entsprechend mehr.
Beispiel: Im Jahr 2007 erhielt Arbeitnehmer B ein Jahresbruttoeinkommen von 36.000,-. Das entspricht gerundet dem 1,202 fachen Bruttodurchschnittsentgelt (29.951 * 1,202 = 36.000,-). D.h. B erhält für das Jahr 2007 1,202 Entgeltpunkte gutgeschrieben.
Das durchschnittliche Jahreseinkommen wird aufgrund der vom statistischen Bundesamt erhobenen Daten ermittelt.
Jahr | Durchschnitt |
2007 | 29.951,- |
2008 | 30.084,-* |
2009 | 30.879,-* |
* = vorläufig.
Beitragsbemessungsgrenze
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Berechnung der Rente
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Im Auszahlungsfall werden zur Berechnung der monatlichen Rentenzahlung dann - vereinfacht gesprochen - die Entgeltpunkte mit dem Rentenwert multipliziert um den Rentenbetrag zu erhalten.
Kaufwert
Ein Entgeltpunkt entspricht ungefähr der Einzahlung von 5.500,- Euro in die Rentenversicherung. Bei einem Beitragssatz von 19,9 % entspricht dies der Einzahlung bei einem Jahresbruttoeinkommen von 28.947,- Euro.
Kinderziehungszeiten
Für Kindererziehungszeiten vor dem 1.1.1992 wird ein Entgeltpunkt pro Kind, für Kindererziehungszeiten ab dem 1.1.1992 wird je 1 Entgeltpunkt für die ersten drei Jahre gutgeschrieben.
Kapitalwert
Ein Rentenpunkt entspricht einem Kapitalwert von ca. 6.780,- Euro.