Datei: arbeitskampfrisiko wird geändert
Mit Arbeitskampfrisiko wird eine Ausnahme von der normalen Risikoverteilung im gegenseitigen Vertrag bezeichnet, die den Besonderheiten des Arbeitskampfes Rechnung trägt, wenn es aufgrund von Fernwirkungen zu Arbeitsausfällen in einem nichtbestreikten Betrieb kommt. Liegen die Voraussetzungen des Arbeitskampfrisikos vor, so entfällt der Lohnanspruch der betroffenen Arbeitnehmer.