Datei: amtspflichtverletzung wird geändert
Von einer Amtspflichtverletzung spricht man, wenn ein Amtswalter seine persönlichen Dienstpflichten verletzt. Die anerkannten Dienstpflichten lassen sich in sechs Gruppen einteilen:
Die Amtspflichtverletzung ist eine der Bedingungen für einen Anspruch aus Amtshaftung.