Datei: schutzpflichten wird geändert
Mit Schutzpflichten werden die nicht leistungsbezogenen Nebenpflichten bezeichnet, die die sonstigen Rechte des Vertragspartners (sein Integritätsinteresse) schützen sollen. Zu einer abweichenden Terminologie siehe unter Hauptpflicht/Nebenpflicht/Nebenleistungspflicht .