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strat:1250: Strafrecht allgemeiner Teil Welche Anforderungen sind an den sog. planvoll lenkenden Willen des Hintermannes zu stellen?
Welche Anforderungen sind an den sog. planvoll lenkenden Willen des Hintermannes zu stellen?
Der planvoll lenkende Willen bei der mittelbaren Täterschaft erfordert, dass der Hintermann die Umstände kennt, die die unterlegene Stellung des Tatmittlers begründen und dass er diese Umstände so zur Begehung einer Straftat ausnutzt, dass er den Tatmittler wie ein Werkzeug in der Hand hat und so kraft überlegener Willensherrschaft mittelbar dessen Tatausführung beherrscht (Wessels, AT, Rn. 538).