lex!exakt
Neue Artikel
eLearning
Kommentare
Gesetze
Prozesskosten
PKhilfe
Gebühren
Datenschutz
Impressum
änd
neu
adm
Hinweis nach
DSGVO
: Diese Website verwendet
nicht personalisierte
Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der
Datenschutzerklärung
.
Werbung
Artikel
Diskussion (0)
Datei: notaktvv01 wird geändert
Kode:
Datei:
gesetz.notaktvv.abschnitt-1
§ 1 NotAktVV Verzeichnisse
Der Notar führt die folgenden Verzeichnisse:
das Urkundenverzeichnis,
das Verwahrungsverzeichnis.