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Datei: famfg0200 wird geändert
Kode:
Datei:
gesetz.famfg
§ 200 FamFG Ehewohnungssachen; Haushaltssachen
(1) Ehewohnungssachen sind Verfahren
nach
§ 1361b
des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
nach
§ 1568a
des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
(2) Haushaltssachen sind Verfahren
nach
§ 1361a
des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
nach
§ 1568b
des Bürgerlichen Gesetzbuchs