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agvw:170: Verwaltungsrecht allgemeiner Teil Welche Bedeutung haben die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts?
Welche Bedeutung haben die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsrechts?
Als allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrecht, werden Regeln bezeichnet, die seit jeher in allen Bereichen des Verwaltungsrechts gelten. Mittlerweile ist ein Großteil dieser Grundsätze kodifziert. Soweit dies nicht der Fall ist, gelten die Grundsätze entweder als Richterrecht oder als Gewohnheitsrecht. Zu den Grundsätzen zählen: