slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Abzweigung, Sozialleistung
(recht.zivil.materiell.familie.unterhalt und recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Auf Antrag können Sozialleistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind, zu Gunsten von Unterhaltsberechtigten Kindern und Gatten zur auf deren Antrag hin, abgezweigt werden, wenn der Verpflichtete seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nach kommt (§ 48 SGB I).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: