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 Titel 4 - Prozessbevollmächtigte und Beistände
 § 78 ZPO Anwaltsprozess
 § 79 ZPO Parteiprozess
 § 84 ZPO Mehrere Prozessbevollmächtigte
 § 85 ZPO Wirkung der Prozessvollmacht
 § 87 ZPO Erlöschen der Vollmacht