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Kapitel VIII - Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen


 Art. 77 DSGVO Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
 Art. 78 DSGVO Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
 Art. 79 DSGVO Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
 Art. 80 DSGVO Vertretung von betroffenen Personen
 Art. 81 DSGVO Aussetzung des Verfahrens
 Art. 82 DSGVO Haftung und Recht auf Schadenersatz