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§ 202 AktG Voraussetzungen
§ 237 AktG Voraussetzungen
§ 239 AktG Anmeldung der Durchführung
§ 179 AktG Beschluß der Hauptversammlung
§ 179a BGB Verpflichtung zur Übertragung des ganzen Gesellschaftsvermögens
Dritter Unterabschnitt - Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien. Ausnahme für Stückaktien
§ 238 AktG Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung