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Zweikampf
(recht.straf.bt)
    

Mit Zweikampf wird eine körperliche Auseinandersetzung zwischen zwei Menschen mit oder ohne Waffen bezeichnet.

Während eines Zweikampf beigebrachte Körperverletzungen können straffrei sein, wenn der Verletzte zuvor eingewilligt hat und die Verletzung nicht gegen die guten Sitten verstößt (§ 228 StGB). Das gilt insbesondere für Sportverletzungen.

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