slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
ziviler Ungehorsam
(recht.allgemein)
(engl. civil disobedience )
    

Von zivilen Ungehorsam spricht man, wenn Bürger aus Protest gegen den Staat oder einzele staatliche Maßnahmen bewußt Gesetze brechen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: civil disobedience Werbung: