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Zepterlehen/Fahnenlehen
(recht.geschichte)
    

Mit Zepterlehen wurde ein Lehen bezeichnet, das vom Kaiser einem geistlichen Fürsten gegeben wurde. Mit Fahnenlehen ein Lehen das einem weltlichen Fürsten gegeben wurde.

Die Begriffe leiten sich von dem jeweiligen Symbol - Zepter oder Fahne - ab, das bei der Investitur des Lehens überreicht wurde.

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