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Wissenserklärung, Zivilrecht
(recht.zivil.materiell.at)
    

Mit Wissenserklärung wird im Gegensatz zur Willenserklärung eine Erklärung bezeichnet, die keine rechtlichen Folgen herbeiführen, sondern dem anderen nur ein bestimmtes Wissen mitteilen soll. Die Wissenserklärung ist eine Form des Realakts.

Eine Wissenserklärung ist z.B. bei der nach außen kundgemachten Innenvollmacht die Kundmachung der Vollmacht und gemäß einer BGH-Entscheidung der Prüfvermerk eines Architekten auf der Rechnung eines Unternehmers gegenüber dem Auftraggeber des Architekten (BGH v. 6.12.2001 Az. VII ZR 241/00). Die Vaterschaftsanerkennung ist teilweise auch eine Wissenserklärung.

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Auf diesen Artikel verweisen: Vaterschaftsanerkennung * Realakt/schlichtes Verwaltungshandeln, Verwaltungsrecht * Wissenserklärung, öffentlich rechtliche * Vollmachtserteilung/Bevollmächtigung Werbung: